Blei in Loten: Was die RoHS-Ausnahmen 2026 für Lötverbindungen bedeuten
RoHS-Ausnahme 7(a) aufgeteilt, Fristen 2027, Verlängerungen beantragt: Was Blei in Loten jetzt für Kabel, Baugruppen und Bauteile bedeutet.
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Über unsBleifreies Löten gilt in der Elektronik seit Jahren als Standard – und trotzdem steckt in vielen Bauteilen weiterhin Blei, ganz legal. Möglich machen das die Ausnahmen in Anhang III der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU. Genau diese Ausnahmen hat die EU-Kommission 2025 neu geordnet, einige laufen 2027 aus, für andere sind Verlängerungen beantragt. Wir fassen zusammen, was nach aktuellem Stand gilt, wo Weichlot und Hartlot regulatorisch unterschiedlich behandelt werden und welche Fragen Einkauf und Entwicklung jetzt klären sollten.
Worum es bei RoHS und Blei geht
Die RoHS-Richtlinie beschränkt gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Für Blei gilt ein Höchstwert von 0,1 Gewichtsprozent – bezogen nicht auf das ganze Gerät, sondern auf den sogenannten homogenen Werkstoff, also etwa die Lotschicht einer einzelnen Verbindung. Überall dort, wo es technisch noch keinen gleichwertigen Ersatz gibt, erlaubt Anhang III befristete Ausnahmen. Sie gelten jeweils nur für die genannte Anwendung und für die aufgeführten Gerätekategorien.
Wichtig für die Praxis: Ausnahmen sind keine Dauerlösung. Sie müssen spätestens 18 Monate vor Ablauf verlängert werden. Laut EU-Kommission bleiben Ausnahmen, für die rechtzeitig ein Verlängerungsantrag gestellt wurde, bis zur Entscheidung gültig. Wird ein Antrag abgelehnt, folgt in der Regel eine Übergangsfrist von 12 bis 18 Monaten.
Die Neuordnung von 2025: Ausnahme 7(a) wird aufgeteilt
Am 8. September 2025 hat die Kommission drei delegierte Richtlinien zu den wichtigsten Blei-Ausnahmen erlassen, veröffentlicht im November 2025. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis 30. Juni 2026 umsetzen und wenden sie seit 1. Juli 2026 an.
Besonders relevant für Lötverbindungen ist die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1802. Sie betrifft Ausnahme 7(a): Blei in hochschmelzenden Loten, also Legierungen mit mindestens 85 Gewichtsprozent Blei. Früher war diese Ausnahme allgemein formuliert. Nach Einschätzung der Kommission bestand damit die Gefahr, dass sie weiter ausgelegt wurde als vorgesehen. Die allgemeine Ausnahme 7(a) läuft deshalb zum 30. Juni 2027 aus. Stattdessen gibt es sieben eng umrissene Unterpunkte 7(a)-I bis 7(a)-VII, die bis 31. Dezember 2027 gelten – etwa für interne Verbindungen in Halbleitergehäusen, für die Chipbefestigung mit hohen Anforderungen an die Wärmeleitfähigkeit, für Lötstellen, die beim späteren Bestücken nicht erneut aufschmelzen dürfen, oder für hermetische Abdichtungen.
Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/2363 wurden außerdem die Ausnahmen 7(c) für Blei in Glas und Keramik neu gefasst. Die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2364 betrifft Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer. Für Zerspanungs- und Messingteile ist das oft wichtiger als die Lotfrage.
| Ausnahme | Inhalt (verkürzt) | Befristung laut Richtlinie | Stand September 2026 |
|---|---|---|---|
| 7(a) | Blei in hochschmelzenden Loten (≥ 85 % Blei), allgemein | 30. Juni 2027 | Verlängerung laut Branchenberichten fristgerecht beantragt, Entscheidung offen |
| 7(a)-I bis 7(a)-VII | Hochschmelzende Lote in eng definierten Anwendungen (Halbleiter, Chipbefestigung, hermetische Abdichtung u. a.) | 31. Dezember 2027 | seit 1. Juli 2026 anzuwenden |
| 7(c)-I | Bauteile mit Blei in Glas oder Keramik (außer dielektrischer Keramik in Kondensatoren) | 30. Juni 2027 | Verlängerung laut Branchenberichten beantragt, Entscheidung offen |
| 7(c)-II | Blei in dielektrischer Keramik in Kondensatoren ab 125 V AC bzw. 250 V DC | 31. Dezember 2027 | seit 1. Juli 2026 anzuwenden |
| 6(c) | Kupferlegierungen mit bis zu 4 % Blei | 30. Juni 2027 | Verlängerung laut Branchenberichten beantragt, Entscheidung offen |
Verlängerungsanträge und die geplante RoHS-Revision
Laut Fachberichten wurden für 7(a), 7(c)-I und 6(c) im Dezember 2025 Verlängerungsanträge eingereicht, koordiniert über Branchenkonsortien. Damit bleiben diese Ausnahmen nach der Regel der Kommission zunächst gültig. Wie die Kommission entscheidet, ist offen. Die aktuell laufende Prüfrunde des Öko-Instituts („Pack 29“, Konsultation bis 1. August 2026) betrifft vor allem Quecksilber in Speziallampen und bleihaltiges Glas, nicht aber die Lot-Ausnahmen. Konkrete neue Fristen für 7(a) sollte man daher erst nennen, wenn eine Entscheidung veröffentlicht ist.
Auch am Verfahren selbst ändert sich etwas. Die Richtlinie (EU) 2025/2456 überträgt wissenschaftlich-technische Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur ECHA, darunter die Bewertung von Ausnahmeanträgen. Sie gilt ab 13. August 2027. Es handelt sich um eine gezielte Anpassung und keine Neufassung der Richtlinie. Ob und wann eine weitergehende Überarbeitung kommt, ist öffentlich noch nicht absehbar.
REACH: Blei als besonders besorgniserregender Stoff
Unabhängig von RoHS steht metallisches Blei seit dem 27. Juni 2018 als fortpflanzungsgefährdender Stoff auf der REACH-Kandidatenliste. Enthält ein Erzeugnis mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, müssen Lieferanten ihre Abnehmer darüber informieren. Außerdem ist eine Meldung an die SCIP-Datenbank der ECHA vorgeschrieben. Eine RoHS-Ausnahme befreit davon nicht. Ein Bauteil kann also RoHS-konform sein und trotzdem Informations- und Meldepflichten nach REACH auslösen.
Weichlot und Hartlot: unterschiedliche Baustellen
Beim Weichlöten unter 450 °C hat die Elektronik längst umgestellt. Üblich sind bleifreie Zinn-Silber-Kupfer-Legierungen (SAC) oder Zinn-Kupfer-Lote. Bleihaltige Weichlote kommen nur noch dort vor, wo eine Ausnahme ausdrücklich greift.
Beim Hartlöten oberhalb von 450 °C, etwa mit Silberloten, stand über Jahre ein anderes Metall im Fokus: Cadmium. Seit dem 10. Januar 2012 dürfen Hartlote nach REACH (Anhang XVII, Eintrag 23) kein Cadmium ab 0,01 Gewichtsprozent mehr enthalten. Ausgenommen sind Verteidigung, Luft- und Raumfahrt sowie Anwendungen aus Sicherheitsgründen. Cadmiumfreie Silberlote sind daher heute Standard. Blei spielt beim Hartlöten eine geringere Rolle. Trotzdem gilt der RoHS-Grenzwert auch für die Lotschicht, sobald das Bauteil in einem Elektro- oder Elektronikgerät verbaut wird.
Ob ein Bauteil konform ist, steht nicht allein im Datenblatt des Lotes. Es hängt davon ab, in welches Gerät es eingebaut wird, welche Ausnahme dafür gilt und bis wann.
Einschätzung der Filip Kabelmontage
Was Hersteller jetzt prüfen sollten
- Ausnahmen inventarisieren: Welche Baugruppen, Kabel und Zukaufteile stützen sich auf 7(a), 7(c)-I oder 6(c)? Stimmen Lieferantenerklärungen noch mit der seit Juli 2026 geltenden Fassung überein?
- Unterpunkte zuordnen: Fällt eine Anwendung, die bisher unter der allgemeinen Ausnahme 7(a) lief, unter einen der neuen Unterpunkte 7(a)-I bis VII? Falls nicht, wird der 30. Juni 2027 zur kritischen Frist – abhängig vom Ausgang des Verlängerungsantrags.
- Gerätekategorie klären: Die Befristungen unterscheiden sich teils je Kategorie, etwa bei Medizinprodukten oder Überwachungs- und Kontrollinstrumenten.
- REACH mitdenken: Bleigehalte über 0,1 % im Erzeugnis bedeuten Informationspflichten in der Lieferkette und eine SCIP-Meldung.
- Alternativen früh bewerten: Ein Wechsel des Lots verändert Schmelzbereich, Temperaturführung und Benetzung. Das sollte mit Vorlauf und Musterteilen geprüft werden, nicht erst kurz vor Fristende.
Unser Fazit
Bei den Blei-Ausnahmen ist einiges in Bewegung: 7(a) wurde aufgeteilt, mehrere Fristen enden 2027, und über wichtige Verlängerungen wird noch entschieden. Wer jetzt Stücklisten und Lieferantenerklärungen abgleicht, hat die nötige Zeit für Alternativen. In unserer Löterei wählen wir Verfahren, Zusatzwerkstoffe und Temperaturführung je nach Werkstoff und Anwendung aus. Jede Lötverbindung wird nach der Fertigung kontrolliert. Wenn Sie wegen neuer Materialanforderungen eine Lötaufgabe neu bewerten möchten, sprechen Sie uns gerne an – wir beraten offen dazu, was sich fertigungstechnisch umsetzen lässt.
Quellen und weiterführende Informationen
- EUR-Lex: Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1802 – Blei in hochschmelzenden Loten
- EUR-Lex: Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2363 – Blei in Glas und Keramik
- EUR-Lex: Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2364 – Blei in Stahl, Aluminium und Kupfer
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/2456 – Übertragung von Aufgaben an die ECHA
- EU-Kommission: RoHS Directive implementation (Ausnahmen und Verfahren)
- Öko-Institut: RoHS Exemptions – News
- Europäisches Parlament: Legislative Train – Revision der RoHS-Regeln
- GreenSoft Technology: 2026 EU RoHS Exemption Updates (Verlängerungsanträge)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 494/2011 – Cadmium in Hartloten
- ECHA: Ten new substances added to the Candidate List (Juni 2018)
Dieser Beitrag gibt den öffentlich bekannten Stand vom September 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.